RWA & NRA Ihr professioneller Partner, von der Beratung bis zur Übergabe
Im Falle eines Brandes ist schnelles Handeln gefragt! Die RWA-Technik von Hachenbruch unterstützt Sie in Notsituationen, indem sie Fluchtwege rauchfrei hält – denn der Schutz von Personen steht immer an erster Stelle. Sind alle Personen in Sicherheit und unversehrt, ist es entscheidend, das Gebäude zu schützen und dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen. Dies ist nur mit modernen sowie zuverlässigen RWA/NRA-Anlagen möglich, die den Brand sicher eindämmen.
Welche Anforderungen bestehen bei einer RWA/NRA?
In Deutschland schreiben alle Landesbauordnungen den Einsatz von RWA- beziehungsweise NRA-Technik in Treppenhäuser ab einer bestimmten Bauhöhe vor. Die genauen Vorgaben variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Die DIN 18232 und EN 12101-2 behandeln den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, geben Hinweise für den sachgerechten Einbau und legen Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellen den anerkannten Stand der Technik dar.
Rauchabzugssysteme
Die VDS-Richtlinie enthält weiterführende Empfehlungen für die Planung und den Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für eingeschossige gewerbliche Gebäude sowie mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion bildet. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie.
Die wesentlichen Funktionen einer RWA/NRA sind:
- Abführung von Rauch und Wärme
- Schaffung einer rauchfreien Zone, um Personen so lange wie möglich die Flucht zu ermöglichen
- Gewährleistung rauchfreier Flucht- und Rettungswege
- Abschluss der RWA/NRA nach der Rettung, um dem Feuer den Sauerstoff zu entziehen
Unsere RWA-/NRA-Technik findet in einer Vielzahl von Gebäuden Anwendung, darunter:
- mehrgeschossige Wohnbauten
- Banken und Versicherungen
- Verwaltungsgebäude
- Veranstaltungsgebäude
- Einkaufszentren und Krankenhäuser
- Schulen und Sporthallen
Welche Anforderungen bestehen bei einer RWA/NRA?
In Deutschland schreiben alle Landesbauordnungen den Einsatz von RWA- beziehungsweise NRA-Technik in Treppenhäuser, ab einer bestimmten Bauhöhe, vor. Die genauen Vorgaben variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Die DIN 18232 und EN 12101-2 behandeln den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, geben Hinweise für den sachgerechten Einbau und legen Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellen den anerkannten Stand der Technik dar.
Aufgrund unserer langjähriger Erfahrung mit Rauchabzugssystemen, sind wir bestens vertraut mit den unterschiedlichen Vorschriften und beraten Sie gerne, um die jeweils passende Lösung für Ihr Gebäude zu finden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine persönliche Beratung zu erhalten.